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   BGH, 30.05.2022 - AnwZ (Brfg) 47/21   

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BGH, 30.05.2022 - AnwZ (Brfg) 47/21 (https://dejure.org/2022,19059)
BGH, Entscheidung vom 30.05.2022 - AnwZ (Brfg) 47/21 (https://dejure.org/2022,19059)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 2022 - AnwZ (Brfg) 47/21 (https://dejure.org/2022,19059)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anfechtung der elektronisch durchgeführten Wahl zur Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer auf Antrag eines Rechtsanwalts

  • rewis.io
  • BRAK-Mitteilungen

    Elektronische Wahl zur Satzungsversammlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anfechtung der elektronisch durchgeführten Wahl zur Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer auf Antrag eines Rechtsanwalts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2023, 53
  • AnwBl 2022, 551
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvC 3/07

    Wahlcomputer

    Auszug aus BGH, 30.05.2022 - AnwZ (Brfg) 47/21
    Das Bundesverfassungsgericht prüft nur nach, ob der Gesetzgeber sich in den Grenzen des ihm vom Grundgesetz eingeräumten Gestaltungsspielraums gehalten oder ob er durch Überschreitung dieser Grenzen gegen einen verfassungskräftigen Wahlgrundsatz verstoßen hat (BVerfGE 123, 39, 70 f.; BVerfG, NVwZ 2012, 161 Rn. 5 und Beschluss vom 24. September 2011 - 2 BvC 15/10, juris Rn. 5 jeweils mwN).

    Ausgehend davon hat das Bundesverfassungsgericht bei Wahlen zum Deutschen Bundestag den Einsatz von Wahlgeräten, die die Stimmen der Wähler elektronisch erfassen und das Wahlergebnis elektronisch ermitteln, für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt, wenn dabei die Wahlgrundsätze des Art. 38 GG nicht verletzt werden, insbesondere die verfassungsrechtlich gebotene Öffentlichkeit der Wahl in Form der Möglichkeit einer zuverlässigen Richtigkeitskontrolle gesichert ist (BVerfGE 123, 39, 71, 73, 79 ff. zu § 35 BWahlG in der Fassung vom 25. November 2003).

    Normativ sind Regelungen über den Einsatz von Wahlgeräten bei Parlamentswahlen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts insoweit der parlamentarischen Entscheidung vorbehalten, als es um die wesentlichen Voraussetzungen für den Einsatz dieser Geräte geht, d.h. die Entscheidung über die Zulässigkeit ihres Einsatzes und die grundlegenden Voraussetzungen für ihren Einsatz, wohingegen die näheren Einzelheiten der Zulassung der Geräte, ihrer Verwendung und die Gewährleistung der Wahlgrundsätze bei ihrer konkreten Verwendung keiner parlamentarischen Detailregelung bedürfen (BVerfGE 123, 39, 79).

    (6) Soweit der Kläger schließlich geltend macht, der Grundsatz der Öffentlichkeit sei nicht gewahrt, weil der Wähler entgegen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 123, 39, 71 f.) die wesentlichen Schritte von Wahlhandlung und Ergebnisermittlung nicht zuverlässig und ohne besondere Sachkunde, d.h. nähere computertechnische Kenntnisse, überprüfen könne, hat er dies bereits nicht hinreichend dargetan.

    Die Zulassung und der Einsatz elektronischer Wahlsysteme trotz unzureichender Ausgestaltung der rechtlichen Grundlagen führt als solche noch nicht zu einer Beeinflussung des Wahlergebnisses (vgl. BVerfGE 123, 39, 86 f.).

    Nach den gegebenen Umständen liegt insgesamt kein Wahlfehler vor, der den Fortbestand der gewählten Satzungsversammlung unerträglich erscheinen ließe (vgl. BVerfGE 123, 39, 87 f.).

  • BGH, 07.12.2020 - AnwZ (Brfg) 19/19

    Anfechtung der Wahl zum Vorstand in der Kammerversammlung wegen unzulässiger

    Auszug aus BGH, 30.05.2022 - AnwZ (Brfg) 47/21
    a) Nach § 112f Abs. 1 Nr. 2 BRAO können Wahlen zu Organen der Bundesrechtsanwaltskammer für ungültig erklärt werden, wenn sie unter Verletzung des Gesetzes, worunter auch das Verfassungsrecht zu fassen ist (vgl. Senat, Urteil vom 7. Dezember 2020 - AnwZ (Brfg) 19/19, NJW 2021, 2041 Rn. 36; Deckenbrock in Henssler/Prütting, BRAO, 5. Aufl., § 112f Rn. 29a), oder der Satzung zustande gekommen sind.

    Vielmehr kann die Wahl grundsätzlich nur bei solchen Fehlern Bestand haben, die sich auf das Wahlergebnis weder tatsächlich ausgewirkt haben noch konkret und nicht nur theoretisch haben auswirken können (fehlende Ergebnis- bzw. Mandatsrelevanz, vgl. Senat, Urteil vom 7. Dezember 2020 - AnwZ (Brfg) 19/19, NJW 2021, 2041 Rn. 74; BVerfGE 121, 266, 310; 146, 327 Rn. 40; Deckenbrock in Henssler/Prütting, BRAO, 5. Aufl., § 112f Rn. 34; Schmidt-Räntsch in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 3. Aufl., § und Beschlüsse">112f BRAO Rn. 13a).

    Die Ungültigerklärung einer gesamten Wahl setzt regelmäßig einen erheblichen Wahlfehler von solchem Gewicht voraus, dass ein Fortbestand der in dieser Weise gewählten Vertretung unerträglich erschiene (Senat, Urteil vom 7. Dezember 2020 - AnwZ (Brfg) 19/19, NJW 2021, 2041 Rn. 88 mwN; BVerfGE 103, 111, 134; 121, 266, 311 ff.).

    Zudem kann das Interesse am Bestandsschutz des im Vertrauen auf die Gesetzmäßigkeit der Wahl gewählten Organs den festgestellten Wahlfehler überwiegen (Senat, Urteil vom 7. Dezember 2020 - AnwZ (Brfg) 19/19, NJW 2021, 2041 Rn. 88 mwN; BVerfGE 103, 111, 135; 121, 266, 312 f.).

    Da die Beklagte als Teil der mittelbaren Staatsverwaltung auch hoheitliche Kompetenzen ausübt, muss sie - trotz der Lockerung des demokratischen Legitimationserfordernisses im Bereich der funktionalen Selbstverwaltung - bei der Bildung ihrer Organe durch diese legitimierende Wahlen auch demokratischen Grundsätzen genügen (zur Wahlfreiheit und Chancengleichheit der Bewerber vgl. Senat, Urteil vom 7. Dezember 2020 - AnwZ (Brfg) 19/19, NJW 2021, 2041 Rn. 37 ff.).

  • BVerfG, 03.07.2008 - 2 BvC 1/07

    Regelungen des Bundeswahlgesetzes, aus denen sich Effekt des negativen

    Auszug aus BGH, 30.05.2022 - AnwZ (Brfg) 47/21
    Vielmehr kann die Wahl grundsätzlich nur bei solchen Fehlern Bestand haben, die sich auf das Wahlergebnis weder tatsächlich ausgewirkt haben noch konkret und nicht nur theoretisch haben auswirken können (fehlende Ergebnis- bzw. Mandatsrelevanz, vgl. Senat, Urteil vom 7. Dezember 2020 - AnwZ (Brfg) 19/19, NJW 2021, 2041 Rn. 74; BVerfGE 121, 266, 310; 146, 327 Rn. 40; Deckenbrock in Henssler/Prütting, BRAO, 5. Aufl., § 112f Rn. 34; Schmidt-Räntsch in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 3. Aufl., § und Beschlüsse">112f BRAO Rn. 13a).

    Die Ungültigerklärung einer gesamten Wahl setzt regelmäßig einen erheblichen Wahlfehler von solchem Gewicht voraus, dass ein Fortbestand der in dieser Weise gewählten Vertretung unerträglich erschiene (Senat, Urteil vom 7. Dezember 2020 - AnwZ (Brfg) 19/19, NJW 2021, 2041 Rn. 88 mwN; BVerfGE 103, 111, 134; 121, 266, 311 ff.).

    Zudem kann das Interesse am Bestandsschutz des im Vertrauen auf die Gesetzmäßigkeit der Wahl gewählten Organs den festgestellten Wahlfehler überwiegen (Senat, Urteil vom 7. Dezember 2020 - AnwZ (Brfg) 19/19, NJW 2021, 2041 Rn. 88 mwN; BVerfGE 103, 111, 135; 121, 266, 312 f.).

  • BVerfG, 24.09.2011 - 2 BvC 15/10

    Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde (A-limine-Abweisung): Einräumung einer

    Auszug aus BGH, 30.05.2022 - AnwZ (Brfg) 47/21
    Das Bundesverfassungsgericht prüft nur nach, ob der Gesetzgeber sich in den Grenzen des ihm vom Grundgesetz eingeräumten Gestaltungsspielraums gehalten oder ob er durch Überschreitung dieser Grenzen gegen einen verfassungskräftigen Wahlgrundsatz verstoßen hat (BVerfGE 123, 39, 70 f.; BVerfG, NVwZ 2012, 161 Rn. 5 und Beschluss vom 24. September 2011 - 2 BvC 15/10, juris Rn. 5 jeweils mwN).

    (a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, NVwZ 2012, 161 Rn. 6 ff.; Beschluss vom 24. September 2011 - 2 BvC 15/10, juris Rn. 6 ff.) ergibt sich auch aus dem Grundsatz der freien Wahl bereits kein Anspruch darauf, auf dem Stimmzettel eine Neinstimme abgeben oder sich dort der Stimme ausdrücklich enthalten zu können.

  • BVerfG, 18.10.2011 - 2 BvC 5/11

    Keine Bedenken gegen Nichtzulassung der "Partei für Arbeit, Rechtsstaat,

    Auszug aus BGH, 30.05.2022 - AnwZ (Brfg) 47/21
    Das Bundesverfassungsgericht prüft nur nach, ob der Gesetzgeber sich in den Grenzen des ihm vom Grundgesetz eingeräumten Gestaltungsspielraums gehalten oder ob er durch Überschreitung dieser Grenzen gegen einen verfassungskräftigen Wahlgrundsatz verstoßen hat (BVerfGE 123, 39, 70 f.; BVerfG, NVwZ 2012, 161 Rn. 5 und Beschluss vom 24. September 2011 - 2 BvC 15/10, juris Rn. 5 jeweils mwN).

    (a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, NVwZ 2012, 161 Rn. 6 ff.; Beschluss vom 24. September 2011 - 2 BvC 15/10, juris Rn. 6 ff.) ergibt sich auch aus dem Grundsatz der freien Wahl bereits kein Anspruch darauf, auf dem Stimmzettel eine Neinstimme abgeben oder sich dort der Stimme ausdrücklich enthalten zu können.

  • BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00

    Wahlprüfung Hessen

    Auszug aus BGH, 30.05.2022 - AnwZ (Brfg) 47/21
    Die Ungültigerklärung einer gesamten Wahl setzt regelmäßig einen erheblichen Wahlfehler von solchem Gewicht voraus, dass ein Fortbestand der in dieser Weise gewählten Vertretung unerträglich erschiene (Senat, Urteil vom 7. Dezember 2020 - AnwZ (Brfg) 19/19, NJW 2021, 2041 Rn. 88 mwN; BVerfGE 103, 111, 134; 121, 266, 311 ff.).

    Zudem kann das Interesse am Bestandsschutz des im Vertrauen auf die Gesetzmäßigkeit der Wahl gewählten Organs den festgestellten Wahlfehler überwiegen (Senat, Urteil vom 7. Dezember 2020 - AnwZ (Brfg) 19/19, NJW 2021, 2041 Rn. 88 mwN; BVerfGE 103, 111, 135; 121, 266, 312 f.).

  • BGH, 22.03.2021 - AnwZ (Brfg) 2/20

    Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) - Kein Anspruch auf Verwendung

    Auszug aus BGH, 30.05.2022 - AnwZ (Brfg) 47/21
    Überdies müssen Rechtsanwälte nach der - verfassungsrechtlich unbedenklichen (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2021 - AnwZ (Brfg) 2/20, BGHZ 229, 172 Rn. 99 mwN; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 20. Dezember 2017 - 1 BvR 2233/17, juris Rn. 10) - Regelung in § 31a Abs. 6 BRAO ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach unterhalten, so dass auch davon ausgegangen werden kann, dass sie mit der erforderlichen EDV ausgestattet und hinreichend vertraut sind.
  • BGH, 29.12.2016 - AnwZ (Brfg) 53/16

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls:

    Auszug aus BGH, 30.05.2022 - AnwZ (Brfg) 47/21
    Der Rechtsstreit wirft keine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage auf, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGH, Beschluss vom 29. Dezember 2016 - AnwZ (Brfg) 53/16, NJW 2017, 1181 Rn. 21 mwN).
  • BGH, 28.10.2011 - AnwZ (Brfg) 30/11

    Anwaltliches Berufsrecht: Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts bei einer

    Auszug aus BGH, 30.05.2022 - AnwZ (Brfg) 47/21
    Voraussetzung dafür wäre, dass die Rechtssache wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder der ihr zu Grunde liegenden Rechtsmaterie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht und sich damit von den üblichen verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen deutlich abhebt (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 28. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 30/11, NJW-RR 2012, 189 Rn. 10; vom 8. Januar 2018 - AnwZ (Brfg) 10/17, juris Rn. 31 und vom 9. Mai 2018 - AnwZ (Brfg) 43/17, juris Rn. 22; jeweils mwN).
  • OVG Thüringen, 23.05.2017 - 4 N 124/15

    Internetbasierte Online-Wahl - Elektronische Wahl - für die Wahl der Gremien

    Auszug aus BGH, 30.05.2022 - AnwZ (Brfg) 47/21
    Insoweit dürfte der Anwaltsgerichtshof überdies zutreffend angenommen haben, dass es primär im Verantwortungsbereich des Wählers liegt, seine Stimmabgabe vor einer aus seiner Sphäre stammenden Beobachtungsmöglichkeit zu schützen, und dies jedenfalls den hier Wahlberechtigten auch ohne besonderen Hinweis bewusst sein dürfte (offen gelassen im Urteil des OVG Thüringen, vom 23. Mai 2017 - 4 N 124/15, juris Rn. 128, 130 bei Hochschulwahlen).
  • BGH, 09.05.2018 - AnwZ (Brfg) 43/17

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Fehlens der vorgeschriebenen

  • BGH, 08.01.2018 - AnwZ (Brfg) 10/17

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Erwirkung

  • BVerfG, 20.12.2017 - 1 BvR 2233/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung des elektronischen

  • BGH, 08.12.2011 - AnwZ (Brfg) 46/11

    Notwendigkeit des Nachweises von ausreichenden Bemühungen zum Erhalt eines

  • BVerfG, 19.09.2017 - 2 BvC 46/14

    Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag erfolglos

  • BVerfG, 12.10.2004 - 1 BvR 2130/98

    Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein Unterschriftenquorum bei

  • BVerfG, 08.07.1980 - 1 BvR 1472/78

    Verfassungsmäßigkeit des baden-württembergischen Unviversitätsgesetzes

  • BVerfG, 23.03.1982 - 2 BvL 1/81

    Verfassungswidrigkeit des Bremischen Personalvertretungsgesetzes

  • BGH, 02.10.2019 - AnwZ (Brfg) 44/19

    Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgrund Vermögensverfalls;

  • AGH Hamburg, 22.06.2011 - II ZU 4/10
  • BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvL 6/74

    Verfassungsmäßigkeit des § 20 Abs. 2, Abs. 3 UOG in Bezug auf Hochschullehrer

  • BGH, 13.04.1992 - AnwZ (B) 2/92

    Unzulässige Vorstandswahl durch Kammerversammlung

  • OVG Thüringen, 25.03.2021 - 4 KO 395/19

    Rechtliche Anforderungen an hochschulrechtliche Satzungen zur Einführung von

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